Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von STRATEGOS Consulting zur Überlassung von Softwarelizenzen

Stand vom 20.01.2016

1. Anwendungsbereich, Änderungsbefugnis, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen von Software oder Software as a Service (im folgenden Software) von STRATEGOS Consulting Daniel Woisch Honorarberatung, Financial Planning, Unternehmensberatung, Mauthstraße 6 ½, 85049 Ingolstadt (im folgenden STRATEGOS Consulting) aufgrund von Bestellungen über das Internet oder anderen Fernkommunikationsmitteln (E-Mail, Brief, Fax) zugrunde.

Mit seiner Bestellung erkennt der Besteller (im folgenden Lizenznehmer) Kenntnis und Inhalt dieser AGB ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von STRATEGOS Consulting.

Diese AGB gelten in Verbindung mit einer individuellen Lizenz-, Nutzungs- und Zahlungsvereinbarung mit dem Lizenznehmer die auch auf elektronischem Weg zustande kommen kann.

1.2 STRATEGOS Consulting ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Lizenznehmers aus triftigem Grund zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von STRATEGOS Consulting für den Lizenznehmer zumutbar ist. Hierzu zählen insbesondere z.B. eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Lizenznehmer der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. STRATEGOS Consulting verpflichtet sich, den Lizenznehmer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Lizenznehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.5 STRATEGOS Consulting kann jederzeit und uneingeschränkt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Lizenznehmers auf einen oder mehrere Dritte (Rechtsnachfolger) übertragen (Vertragsübernahme).

2. Voraussetzungen für den Vertragsschluss

2.1 Die Lieferung und Leistung des eLIGA-Vergleichsrechners richtet sich ausschließlich an Personen, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anzusehen sind. Der Lizenznehmer darf somit kein Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Definition sein.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt aufgrund einer Bestellung des Lizenznehmers mit Annahme bzw. Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung innerhalb angemessener Frist zustande. Bei ordnungsgemäßen Bestellungen wird STRATEGOS Consulting den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertrag kommt ausdrücklich erst nach entsprechender Überprüfung durch den Lizenzgeber zustande.

3.2 Der Lizenznehmer sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine Änderung der anlässlich des Vertragsschlusses abgefragten Daten und/oder der Postanschrift STRATEGOS Consulting unverzüglich mitzuteilen.

4. Vertragsdauer und Testzeitraum

4.1 Der Kunde ist nach Vertragsabschluss berechtigt, die Software gemäß den Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen zu nutzen

4.2 STRATEGOS Consulting kann dem Lizenznehmer einen Testzeitraum gewähren, für den keine Nutzungsgebühren seitens des Lizenzgebers in Rechnung gestellt werden. Die Dauer des Testzeitraums wird mit der Lizenzbestellung vereinbart und beträgt 7 Tage nach erstmalig erfolgter Freischaltung. Während dieses Testzeitraums kann der Lizenznehmer jederzeit mit sofortiger Wirkung per Email kündigen.

4.3 Kündigt der Lizenznehmer innerhalb des Testzeitraums hat er keinen Anspruch auf einen erneuten Testzeitraum. STRATEGOS Consulting behält sich das Recht vor, dies im Einzelfall anders zu entscheiden.

4.4 Der Vertrag wird nach Freischaltung der Vollversion zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Wird nach 4.2 ein Testzeitraum gewährt, gilt die Mindestvertragslaufzeit ab dem Ende des Testzeitraumes.

5. Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Lizenzgebühren beinhalten eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie eine laufende Lizenzgebühr, welche monatlich oder jährlich zu entrichten ist. Einrichtungs- und Lizenzgebühren sind nach Ablauf der Testversion und erfolgter Rechnungsstellung gemäß der auf dem Bestellschein gewählten Zahlweise im Voraus zu entrichten. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn STRATEGOS Consulting einen entsprechenden Zahlungseingang verbucht.

5.2 Die einmalige Einrichtungsgebühr wird fällig an dem Tag, an dem die kostenpflichtige Nutzung der Vollversion begonnen hat. Die laufende Lizenzgebühr für den nächstfolgenden Monat wird bei monatlicher Zahlung jeweils fällig an dem Kalendertag des Monats, an dem die kostenpflichtige Nutzung der Vollversion begonnen hat. Bei jährlicher Zahlung wird die laufende Lizenzgebühr für das nächstfolgende Jahr an dem Kalendertag fällig, an dem die kostenpflichtige Lizenznutzung der Vollversion begonnen hat. Hat die kostenpflichtige Lizenznutzung an einem Kalendertag begonnen, den es nicht in jenem Monat gibt, verschiebt sich die Fälligkeit auf den jeweils nächsten Kalendertag. Maßgeblich ist hierbei das Datum auf der Rechnung.

5.3 Grundsätzlich gilt als Datum der Zahlung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.

5.4 Wird die Zahlung gem. 5.1 nicht bewirkt, ist STRATEGOS Consulting nach den gesetzlichen Regelungen zur Kündigung vom Vertrag berechtigt. Sofern die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen, kann die Lizenz sofort gesperrt werden. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, sobald sich der Lizenznehmer mit zwei Monatsmieten im Rückstand befindet. Bei einer Jahreszahlung gelten die Voraussetzungen als erfüllt, sobald ein Zahlungsrückstand auf die jährliche Nutzungsgebühr von mehr als zwei Monaten besteht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Sollte in diesem Fall vom Rücktrittsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. fällig. Zahlungen haben spesen- und portofrei zu erfolgen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

5.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges gem. § 288 Abs. 5 BGB fällt bei Mahnungen eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro an.

5.6 Sofern der Lizenznehmer im Falle von 5.4 eine erneute Freischaltung beantragt, so ist diese nur gegen Vorauszahlung der vollen jährlichen Nutzungsgebühr (ohne 5% Rabatt) sowie einer erneuten Einrichtungsgebühr möglich.

6. Lizenzbedingungen

6.1 Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung zur Miete einer Software oder einer Software as a Service von STRATEGOS Consulting.

6.2 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Software. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

6.3 Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Software/eigener Veröffentlichungen zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine Rückübersetzung (Disassemblierung, Dekompilierung) der Software vorzunehmen oder sonstige Arten der Rückerschließung („Reverse Engineering“) anzuwenden.

6.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke sowie sonstige Vermerke und Maßnahmen, die dem Programmschutz dienen, zu entfernen.

6.5 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Vertragspflichten verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €.

6.6 STRATEGOS Consulting ist berechtigt, die Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Der Lizenznehmer erhält die jeweils aktuelle Softwareversion automatisch.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Für Schäden haftet STRATEGOS Consulting nur dann, wenn STRATEGOS Consulting oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von STRATEGOS Consulting oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von STRATEGOS Consulting auf den Schaden beschränkt, der für STRATEGOS Consulting bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

7.2 Die Haftung von STRATEGOS Consulting wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

7.3 Der Lizenznehmer stellt STRATEGOS Consulting von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

7.4 Die Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der von der Software genutzten Serviceangebote und Schnittstellen kann von STRATEGOS Consulting nicht gewährleistet werden.

7.5 Die Software ist nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. STRATEGOS Consulting hat aber keine Möglichkeit festzustellen, ob sie spezielle Erfordernisse des Lizenznehmers erfüllen.

7.6 Wenn eine Beratung durch STRATEGOS Consulting stattfindet, dann nur unverbindlich. Jegliche Haftung für eine Nichteignung ist ausgeschlossen.

7.7 Für das/die Produkt(e) von STRATEGOS Consulting sind hard- und softwareseitig viele Vorkehrungen getroffen worden, um einen hohen Leistungsgrad zu erzielen. Aber auch bei sachgemäßer Anwendung kann ein Ergebnis nicht mit 100%-iger Sicherheit erzielt werden. Es ist möglich, dass das/die Produkt(e) nicht immer das gewünschte Ergebnis liefert/liefern, da Umstände denkbar sind, unter denen es/sie nicht oder nicht einwandfrei arbeiten. Die angegebenen Leistungsgrade können u.U. deutlich unterschritten werden. Alle diese Umstände stellen keinen Mangel dar. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

7.8 Öffentliche Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder im Internet, stellen nur eine ungefähre Beschreibung des möglichen Leistungsspektrums dar. Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, etc. sind unverbindlich.

7.9 Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie im Vertrag als zugesichert bezeichnet sind. Mängel, z.B. fehlende zugesicherte Eigenschaften, werden durch Nachbesserung behoben. Zur Nachbesserung ist dabei dem Lizenzgeber ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Nachbesserung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn eine Mängelbeseitigung unmöglich ist, wenn sie vom Lizenzgeber verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus mehreren Gründen eine Unzumutbarkeit für den Lizenzgeber oder den Lizenznehmer gegeben ist.

7.10 Ist Nachbesserung nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann der Lizenznehmer Minderung verlangen, soweit der Mangel nicht unerheblich ist. Ein Rücktritt ist möglich, sofern das Produkt durch den nicht beseitigen, objektiven Mangel für den Partner nachweislich unbrauchbar ist.

7.11 Eine Mängelbeseitigung setzt voraus, dass der Mangel detailliert mit genauer Schilderung der zum Fehler führenden Schritte beschrieben wird.

7.12 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, berechnet STRATEGOS Consulting die Kosten der Überprüfung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Lizenznehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.13 STRATEGOS Consulting haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Jegliche Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Datenverlust, Wiederherstellung von Daten, Schäden bei Dritten, Verlust von Ansprüchen sowie alle Ersatzansprüche, die durch Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatz- oder Supportleistungen sowie durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehen, auch wenn STRATEGOS Consulting zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist. Die Haftung ist beschränkt – soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen ist – auf die Höhe des Kaufpreises der schadhaften Leistung. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.14 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel aufgrund von äußeren Einflüssen (z.B. mangelhafte Updates von Browsern, Spannungsschwankungen, etc.) und von Umstände, die den normalen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen.

7.15 Der Lizenznehmer hat die Leistung sofort nach Freischaltung auf Abweichungen von der Bestellung zu untersuchen und diese unverzüglich mitzuteilen. Sie gelten spätestens eine Woche nach Freischaltung der Vollversion als genehmigt bzw. angenommen, wenn bis dahin keine Mängelrüge erfolgt ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge innerhalb der Frist abgesandt wurde. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gelten sie als hingenommen.

7.16 Jegliche Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren grundsätzlich nach einem Jahr seit Erhalt. Dabei bezieht sich die Gewährleistungsfrist auf bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler. Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.

8. Verschwiegenheit

8.1 Die Parteien verpflichten sich, über den Vertragsinhalt und über ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Schweigen zu bewahren und diese weder zu verwerten noch anderen Personen mitzuteilen. Dies gilt neben den betrieblichen Unternehmensabläufen insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind.

9. Sonstige Regelungen

9.1 Die Geschäftszeiten für den Zugang von Willenserklärung jeglicher Art sind von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr. Ansonsten gilt der darauffolgende Werktag als Tag des Zugangs.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.3 Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Angelegenheiten ist Ingolstadt.